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KMID : 1234820090100020253
Korean Society of Law and Medicine
2009 Volume.10 No. 2 p.253 ~ p.286
Rechtliche Probleme ber die Patienten im Arztvertarg
Kim Min-Joong

Abstract
Die mrztliche Behandlung des Patienten durch den Arzt geschieht im Rahmen eines Rechtsverhltnisses. Das Arzt-Patienten-Rechtsverhltnis stellt regelmssig der Arztvertrag oder Behandlungsvertrag dar. Arzt und Patient schliessen einen Arztvertrag ab. Grundstzlich verbindet der Arztvertrag die Partner persnlich. Aber minderjhrige Patienten sind geschftsunfhig oder in der Geschftsfhigkeit beschrnkt. Minderjhrige Patienten vermgen also allein grundstzlich keine wirksamen Willenserklrungen abzugeben und somit keine wirksamen Arztvertrge zu schliessen. Arztvertrge von minderjhrigen Patienten sind nur bei Einwilligung der gesetzlichen Vertreter wirksam. Vom Abschluss des Arztvertrags ist deutlich die Einwilligung zur Behandlung zu unterscheiden. Die Einwilligung ist kein Rechtsgeschft. Die Einwilligung durch die Eltern erfolgt nur solange der minderjhrige Patient nicht reif genug ist, die Entscheidung selbst zu treffen. Jugendlicher Patient ist z.B. in der Lage, die Einwilligung selbst zu geben, sofern er Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung zu verstehen vermag. Der Vorschriften des KBGB zur Geschftsfhrung ohne Auftrag gelten, wenn der Arzt einen Bewusstlosen versorgt. Nach 734 KBGB erfolgt die Geschftsfhrung ohne Auftrag dann zu Recht, wenn sie dem Interesse und dem wirklichen oder mutmasslichen Willen des Patienten entspricht. Der Patient kann aus einem Ausland stammen. Fr auslndische Patienten gilt generell das koreanische Recht. Grundstzlich sollte man einen des Koreanischen nicht mchtigen Auslnder nach Mglichkeit in seiner Sprache aufklren und dann den Arztvertrag abschliessen. Aufgrund der Privatautonomie kann jeder Patient frei entscheiden, ob, mit wem und worber er einen Arztvertrag abschliesst. Deswegen ist auch der Wille des Anhngers vom Sekten und abweichenden Lebensauffassung grundstzlich zu bercksichtigen. Zum Beispiel handelt der Zeuge Jehovas auf eigene Gefahr, wenn er eine notwendige Behandlung ablehnt. Aber die Freiheit, eine gebotene Behandlung abzulehnen, kann in Konflikt mit dem Schutz des minderjhrigen Patienten gelangen. Sobald die sektiererische oder abweichende Haltung droht, einen minderjhrigen Patienten zu gefhrden, hat das elterliche Sorgerecht einzuschrnken.
KEYWORD
Patient, Arzt, Arztvertrag, Behandlungsvertrag, Geschftsfhigkeit, Einwilligung, Geschftsfhrung ohne Auftrag, Behandlung, Willenserklrung, Arzt-Patienten-Rechtsverhaltnis
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